Feuerwerksinitiative
Was will die Feuerwerksinitiative
Die Feuerwerksinitiative beinhaltet zwei Verbote:
Die Initiantinnen und Initianten geben vor, dass Menschen und Tiere durch den Lärm gestresst werden. Kleinkinder und Haustiere würden in Panik versetzt. Die Befürworter behaupten, es vergehe kaum ein schöner Sommerabend, ohne dass von nah und fern Feuerwerksraketen knallen. Angeblich würden je nach Region an bis zu 30 Abenden pro Jahr Feuerwerke gezündet.
Bundesrat lehnt Initiative zum Feuerwerkverbot ab
Wir bei Pro Feuerwerk sind aktive Befürworter der verantwortungsvollen Nutzung von Feuerwerk. In diesem Licht stellen wir uns gegen die Feuerwerksinitiative, die darauf abzielt, den Gebrauch von Feuerwerken einzuschränken. Unser Argument ist, dass mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen und einer bewussten Handhabung Feuerwerke eine sichere und bereichernde Erfahrung für alle sein können.
Direkte Auswirkungen bei einer allfälligen Annahme der Initiative
Die oben genannten zwei Verbote hätten sehr weitreichende Auswirkungen.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Feuerwerkstradition in der Schweiz praktisch eliminiert würde. Die Initiative, die auf den ersten Blick nur gegen Lärm ist, will in Wahrheit eine Schweiz ohne Feuerwerk. Denn vom ausschliesslichen Verkauf von Vulkanen und Zündhölzern kann wahrlich kein Geschäft überleben. Folglich gäbe es auch diese tollen Produkte dann nicht mehr.
Behauptungen und Tatsachen
Behauptung der Initiantinnen und Initianten
Gegenargumente und Tatsachen
Feuerwerk hat in der Schweiz keine Tradition.
Die immer grösser werdende Community mit ausländischen Wurzeln hat in den letzten gut 20 Jahren ihre Freude am Jahreswechsel Feuerwerk zu zünden mit in die Schweiz gebracht. Und immer mehr Schweizerinnen und Schweizer lassen an Silvester ein paar Raketen steigen. Ein gemeinsamer Anlass, den die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes zusammen feiern, egal welchen Pass sie haben. Dies ist eine neue und wertvolle Tradition!
Es stimmt, dass einige Tiere auf Feuerwerk reagieren. Sie reagieren auch auf Blitz und Donner, auf laute Autos, auf Flugzeuglärm, auf Baumaschinen etc. Darum rufen wir die Feuerwerkfans auch dazu auf, ihr Feuerwerk nur am 1. August und an Silvester zu zünden, damit Tierbesitzer:innen einen planbaren Termin haben und ihre Tiere während diesen zwei Abenden optimal betreut sind. Bei professionellen Grossfeuerwerken verlangen die meisten Gemeinden, dass alle Nachbarn frühzeitig informiert werden
Weiter wird der Nationalfeiertag in vielen Gemeinden mit einer lokalen Feier begangen. Das Feuerwerk ist der Höhepunkt. Lokale Lieferanten wie Metzger, Getränkehändler, Festzelt-Aufbau oder Elektriker verlieren ihre Aufträge, wenn regionale Profi-Feuerwerke nicht mehr gestattet sind.
Ist es fair, wenn eine kleine Gemeinde am 1. August gar kein Feuerwerk mehr an ihrer Bundesfeier mehr zünden darf, eine Stadt bei einer überregionalen Grossveranstaltung jedoch schon?
Deshalb werden seit 2008 sämtliche Feuerwerksköper auf ihre Sicherheit und maximale Lautstärke hin geprüft. Nur Feuerwerkskörper, welche die Lärmgrenzwerte einhalten, dürfen in Umlauf gebracht werden. Diese Grenze liegt für Knallkörper bei 115 Dezibel. Die allermeisten Feuerwerkskörper liegen weit darunter.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass 5 Dezibel weniger bereits etwa 30 % weniger Lautheit bedeutet. Der Grenzwert von 115 Dezibel ist somit deutlich unter der Schmerzschwelle.
Wir streiten nicht ab, dass sich vereinzelt Personen nicht an die Vorschriften halten. Aber deswegen gleich das meiste private Feuerwerk in der Bundesverfassung zu verbieten ist Unsinn. Wir verbieten auch keine Autos, nur weil ein paar Leute zu schnell fahren.
Gegenargumente und TatsachenIn diversen Gesprächen mit Flüchtlingen wurde uns das Gegenteil gesagt. Gerade Ukrainer:innen haben sehr gerne Feuerwerk und sehen darin einen Ausdruck von Lebensfreude. Sie können sehr wohl unterscheiden zwischen Krieg und Frieden.
Es ist OK wenn man kein Feuerwerk mag. Aber dann erfundene Ängste von Flüchtlingen als Argument zu missbrauchen, ist einfach nur billige Propaganda. Wir müssen deswegen kein Feuerwerk verbieten und auch keine Panzer rosarot lackieren.
Gibt es denn keinen vernünftigen Mittelweg?
Wir setzen uns dafür ein, dass lautes Feuerwerk nur am 1. August und Silvester gezündet wird. So können sich Besitzer von Haus- und Nutztieren darauf einstellen und sich an diesen wenigen Stunden bewusster um ihre Tiere kümmern. Aber auch ein kleines Feuerwerk zur Hochzeit sollte doch möglich sein. Ein Feuerwerk am Nationalfeiertag in der Gemeinde erfreut die meisten Zuschauer:innen.
Wie der Bundesrat in seiner Botschaft richtig schreibt, haben die Kantone und Gemeinden jetzt schon die Möglichkeit, zeitliche und örtliche Einschränkungen zu machen. Es braucht kein neues Verbot in der Bundesverfassung! Eine Regelung auf kantonaler oder kommunaler Ebene macht viel mehr Sinn. So können lokale Gegebenheiten und Brauchtümer besser berücksichtig werden. Bereits heute haben Gemeinden sinnvolle Grenzen für Feuerwerke ausserhalb 1. August und Silvester festgelegt. So bleibt die Störung der Einwohner sehr limitiert und trotzdem sind Ausnahmen für besondere Anlässe immer noch möglich.