Worum geht es bei der Feuerwerks­initiative?
Die Vorlage

Worum geht es bei der Feuerwerks­initiative?

Die Initiative will Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen.

Für private Feiern würde das weitgehende Aus für klassisches Feuerwerk gelten. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel erlaubt Ausnahmen nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung, wenn die zuständige kantonale Behörde sie auf Gesuch bewilligt.

«Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.»Vorgeschlagener Art. 74a Abs. 1 der Bundesverfassung
Gemeinsame Momente wären betroffen.
Was eine Annahme bedeuten würde

Gemeinsame Momente wären betroffen.

1. August und Silvester

Privates klassisches Feuerwerk wäre auch an diesen Tagen nicht mehr erlaubt.

Private Feste

Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen und lokale Bräuche könnten nicht mehr wie heute mit klassischem Feuerwerk gefeiert werden.

Vereins- und Gemeindeanlässe

Auch sie wären betroffen, sofern sie keine Ausnahmebewilligung für einen Anlass von überregionaler Bedeutung erhalten.

Öffentliche Feuerwerke

Sie wären nur noch im Ausnahmefall mit kantonaler Bewilligung möglich.

Lokale Lösungen statt eines schweizweiten Verbots
Argument 01

Lokale Lösungen statt eines schweizweiten Verbots

Kantone und Gemeinden können Feuerwerk bereits heute zeitlich und örtlich einschränken oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. So können sie auf lokale Bedürfnisse eingehen.

Freiheit, Eigen­verantwortung und Tradition
Argument 02

Freiheit, Eigen­verantwortung und Tradition

Feuerwerk gehört seit Generationen zu Festen und gemeinsamen Erinnerungen. Rücksichtnahme und verantwortungsvoller Umgang helfen, diese Tradition zu bewahren.

Schweizer Gewerbe und Fachwissen schützen
Argument 03

Schweizer Gewerbe und Fachwissen schützen

Hinter Feuerwerk stehen Fachhändler, Feuerwerker, Importeure, Hersteller und Veranstalter. Ein weitgehendes Verbot würde spezialisierten Unternehmen einen wichtigen Teil ihrer Geschäftsgrundlage entziehen.

Abstimmung am

Bundesrat und Parlament empfehlen ein NEIN

BundesratNEIN.
NationalratNEIN.50 Ja, 131 Nein, 18 Enthaltungen
StänderatNEIN.3 Ja, 40 Nein, 1 Enthaltung

Bundesrat und beide Kammern lehnen die Feuerwerksinitiative ab.

Unsere Haltung

Was uns verbindet, soll bleiben.

Feuerwerk steht für gemeinsame Momente, gelebte Traditionen und Erinnerungen, die Generationen verbinden. Wir können Rücksicht nehmen und dort handeln, wo es nötig ist.

Für Freiheit mit Verantwortung. Für gelebte Tradition. Für ein NEIN.

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